Basisrentenversicherung
Hierbei kann man unversteuert, privat für sein Leben vorsorgen. Gerade für Selbstständige und Freiberufler ist dies eine gute Möglichkeit sich um eine private Altersvorsorge zu kümmern. Um in den Genuss dieser staatlich geförderten Basisrente zu kommen, müssen verschiedene, gesetzliche vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllt werden:
- Eine lebenslange monatliche Leibrente muss zugesagt werden und somit wird eine Auszahlung in einer ganzen Summe oder in Teilen verhindert.
- Vor der Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt keine Auszahlung der Versicherungssumme.
- Die aus einer Basisrente resultierenden Ansprüche sind grundsätzlich nicht vererbbar und dürfen weder übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden.
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