Betriebliche Altersvorsorge

Allgemeines

Die staatliche Rente wird den zukünftigen Generationen ihren Lebensstandard nicht mehr sichern können. Man muss sparen, wenn man sich später finanziell nicht stark einschränken will. Mit mehreren Möglichkeiten kann man die gesetzliche Rente durch private Altersvorsorge absichern.
Zusätzlich kann sich der Arbeitnehmer mit der betrieblichen Altersversorgung eine ergänzende Alterssicherung aufbauen. Sie ist kostengünstig und wird steuerlich gefördert. Zudem hat jeder einen Anspruch auf eine entsprechende Betriebsrente. Das Unternehmen muss dabei den organisatorischen Aufwand übernehmen. Dies ist seit dem 01.01.2002 gesetzlich vorgeschrieben. Hierfür wird die Beitragsleistung meist aus Anteilen des Gehaltes bestritten.
Altersversorgungsverträge sichern die regelmäßige Versorgung. Sie werden zwischen dem Arbeitnehmer und einem Versicherungsunternehmen, einer Pensionskasse, einer Bank oder einem Investmentfonds abgeschlossen. Entscheidend ist hierbei, dass die genannten Produkte den Vorschriften entsprechen. Die Versorgungsform, sowie das damit beauftragte Unternehmen, können vom Betrieb vorgegeben werden. Die jeweilige Anlageform wird in Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzelvertraglich, betrieblich oder tariflich festgelegt.
Die fünf Durchführungswege sind die Pensionskasse, die Direktversicherung, die Unterstützungskasse, die Direktzusage oder der Pensionsfond. Zusätzlich lassen sich auch Zeitwertkonten für den Arbeitnehmer einrichten. Die Pensionskassen werden wie Versicherungsunternehmen geführt und sind selbstständige Versorgungsträger. Die Finanzierung erfolgt über Beiträge von einem oder mehreren Trägerunternehmen und aus Vermögenserträgen. Eine Direktversicherung ist gerade für Beschäftigte kleinerer Unternehmen interessant, da der Aufwand für den Arbeitgeber sehr gering ist. Dies folgt daraus, dass zu Gunsten des Arbeitnehmers eine Versicherung bei einer privaten Lebensversicherung abgeschlossen wird und die Verwaltung vom Lebensversicherer übernommen wird. Bei der Form der Unterstützungskasse werden die Beiträge ebenfalls vom Arbeitgeber geleistet. Die Finanzierung erfolgt entweder von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlungen aus den Gehältern der Arbeitnehmer. Die Unterstützungskasse ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, bestehend aus einem oder mehreren Unternehmen. Bei der Direktzusage geht der Arbeitgeber Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitnehmer ein. Er muss ihm im Versorgungsfall bestimmte Leistungen zahlen, welche sich meist auf eine monatliche Betriebsrente beziehen. Die höchste Flexibilität erhalten Abreitgeber und Arbeitnehmer mit einem Pensionsfond. Dieser bietet eine Investition der eingezahlten Beiträge in Aktien. Somit kann der Arbeitnehmer höhere Renditen erzielen, wobei das schwanker der Kurse auch gleichzeitig ein Risiko birgt.

Pensionskasse

Von einem oder mehreren Unternehmen gegründet, ist die Pensionskasse ein eigenständiger Versorgungsträger. Die Arbeitgeber sind die Mitglieder und richten ihre Beiträge an die Pensionskasse. Dies ist eine Rechtsform, der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). Mittlerweile werden aber immer mehr Pensionskassen von Versicherungsunternehmen in anderer Rechtsform gegründet. Man unterscheidet zwei Formen von Pensionskassen: die umlagefinanzierten und die kapitalgedeckten.
Vorsorgerisiken wie Renteneintritt, Invalidität und Tod werden durch diese Form der betrieblichen Altersvorsorge abgesichert. Eine Insolvenzsicherung ist nicht nötig, da Pensionskassen eine rechtlich selbstständige Einrichtung (VVaG) sind. Arbeitnehmer sind bei Pensionskassen selbst versichert. Daher haben sie auch den direkten Rechtsanspruch auf die Leistungen. Im Gegensatz dazu ist man bei der Unterstützungskasse über den Arbeitgeber versichert. Wie andere Versicherungen auch unterliegen die Pensionskassen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Mittlerweile richten sie sich nach den gleichen Anforderungen wie die normalen Unternehmen für Lebensversicherungen.
Der Eintritt erfordert es die Zusage des Arbeitgebers. Dieser bestimmt auch die Pensionskasse. Dennoch kann der Betriebsrat eine Mitbestimmung erzwingen. Die Beitragszahlungen sind steuerlich stark begünstigt. Das bedeutet, dass die Beiträge zwar zum Arbeitslohn gehören, sie aber bis zur Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei sind. Bis einschließlich 2008 sind diese Zahlungen sogar sozialversicherungsfrei.
Ein weiterer Vorteil der Pensionskasse ist die einfache Handhabung. Außerdem ist eine steuerfreie Auszahlung ab dem vollendeten 59. Lebensjahr gewährleistet. Die Kassenbeiträge werden pauschal besteuert und eine Einmalbeitragszahlung ist möglich.
Die betriebliche Altersvorsorge in Form der betrieblichen Pensionskasse eignet sich für Großunternehmen. Klein- und Mittelunternehmen sollten eine andere Anlageform wählen oder sich einer Gruppen-Pensionskasse in einem Verband anschließen.

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine weit verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung. Sie funktioniert so, dass der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung für seine Arbeitnehmer abschließt. Somit ist der Arbeitnehmer der Begünstigte und der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Das heißt, das Unternehmen verlagert die Versorgung auf eine Versicherungsgesellschaft. Dadurch entstehen für den Arbeitgeber voll abzugsfähige Betriebsausgaben, da er die Aufwendungen finanziert. Oft werden die Beiträge aber auch vom Arbeitnehmer getragen und fließen durch Entgeltumwandlungen in die Direktversicherung.
Die Direktversicherungen unterliegen ebenso wie die Pensionskassen der staatlichen Versicherungsaufsicht und der Anlageregulierung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Am wichtigsten ist dabei die Sicherheit einer beständigen Rendite. Bei der fondsgebundenen Direktversicherung werden höhere Aktienquoten erreicht, als bei der klassischen Direktversicherung. Bei dieser dürfen nur bis zu 35 Prozent der Anlagemittel in Aktien investiert werden. In der Regel ist der Arbeitgeber bei der Direktversicherung nicht zur Zahlung von Beiträgen an den Pensions-Sicherungs-Verein verpflichtet, da ein unwiderrufliches Bezugsrecht ab Unverfallbarkeit besteht. Somit entstehen nur in Sonderfällen Beiträge für den PSV.
Für die allgemeine Versorgung in eignet sich die betriebliche Altersvorsorge in Form der Direktversicherung in jedem Unternehmen. Diese Lösung ist besser für kleinere und mittlere Betriebe, die konjunkturabhängig sind, da der Arbeitgeber einen geringen Verwaltungsaufwand hat und kein finanzielles Risiko übernimmt. Zudem sind die gegebenen geringen Versorgungshöhen für ältere Mitarbeiter und Führungskräfte eher unattraktiv.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist genau wie die Pensionskasse eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, wie beispielsweise ein eingetragener Verein, eine GmbH oder eine Stiftung.
Der Arbeitgeber leistet die Zahlungen. Entweder direkt oder als Entgeltumwandlung, also finanziert vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Zur Sicherheit sind die Arbeitnehmer, im Fall von Insolvenz des Arbeitgebers, durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.) geschützt. Folglich muss der Arbeitgeber auch an den PSV a.G. Beiträge abführen.
Die Unterstützungskassen unterliegen jedoch nicht der Versicherungsaufsicht. Zudem ist ihre Vermögensanlage frei, sodass sie ihr Vermögen zum Beispiel in das jeweilige Trägerunternehmen investieren kann. Das bedeutet für das Unternehmen eine Art Darlehen, wenn die Unterstützungskasse einen Teil des Vermögens dort hinterlegt.
Der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung ist für den Arbeitgeber eine vollständige Vorfinanzierung der späteren Versorgungsleistungen, da man bei der Unterstützungskasse keinen Rechtanspruch hat. Die Beiträge dafür kann der Arbeitgeber steuerlich als Betriebsausgaben absetzen.
Sogenannte Gruppenunterstützungskassen bieten sich für kleinere Unternehmen an. Sie übernehmen gegen Gebühr den größten Teil des Verwaltungsaufwandes, um diesen für den Arbeitgeber selbst gering zu halten. Somit ist diese Art der betrieblichen Altersversorgung sowohl für Klein- und Mittelunternehmen, als auch für Großunternehmen attraktiv. Besonders wenn diese stark von der Konjunktur abhängig sind oder bei hoher Fluktuation.

Direktzusage

Die Direktzusage wird auch Pensionszusage genannt. Bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zugesagte Versorgungsleistungen zu erbringen. Diese müssen mindestens eines der folgenden Risiken abdecken: Renteneintritt, Invalidität oder im Falle des Todes des Arbeitnehmers einen Hinterbliebenenschutz. Bei der Direktzusage können die Versorgungsleistungen entweder als Rente oder als einmaliges Kapital geleistet werden. Für die spätere Erfüllung der Leistungen bildet das Unternehmen Rückstellungen in der Bilanz. Diese Pensionsrückstellungen können steuerlich geltend gemacht werden. Im Normalfall richtet sich die Höhe der Rente nach der Dauer der bereits zurückgelegten Betriebszugehörigkeit und nach der Höhe des früheren Einkommens. Jedoch veranlassen die Rückstellungen noch keine Vorsorge zur Erfüllung der Verpflichtung.
Eine solche Vorsorge für die Direktzusage kann das Unternehmen in jeglicher Form vornehmen. Die Rückdeckung kann beispielsweise durch den Erwerb von Wertpapieren, geschlossenen Immobilienfonds oder Rückdeckungsversicherungen gewährleistet werden. Letztere wird vor allem kleineren und mittleren Unternehmen geraten, um betriebsfremde Risiken abzusichern und um das erforderliche Kapital bei Eintritt des Versorgungsfalles zur Verfügung zu haben.
Auch die Direktzusage ist unabhängig von staatlicher Aufsicht oder Anlageregulierung. Somit muss zur gesetzlichen Insolvenzsicherung der Arbeitgeber jährlich einen Betrag an den Pensions-Sicherungs-Verein zahlen. Dieser übernimmt die versprochene Versorgungsleistung an den Arbeitnehmer bei Insolvenz des Unternehmens. Die Beiträge übernimmt auch hier wieder der Arbeitgeber.
Die Direktzusage eignet sich nur begrenzt für kleine und mittlere Unternehmen. Da es grundsätzlich keine Obergrenze für die Beiträge oder Zuwendungen gibt, sollten diese Betriebe sich nur mit Rückdeckungsversicherung für diese Form der Vorsorge entscheiden. Zudem muss der hohe Verwaltungsaufwand berücksichtigt werden. Auch stark konjunkturabhängige oder nur vorübergehend existierende Betreibe sollten davon absehen. Problemlos hingegen ist die Direktzusage als allgemeine Versorgung in großen Unternehmen oder für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte.

Pensionsfonds

Durch die Rentenreform wurde als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge ab 01.01.2002 der Pensionsfond eingeführt. Dieser rechtlich selbständige Versorgungsträger kann von einem Arbeitgeber oder auch branchenübergreifend gegründet werden. Diese Form sichert dem Arbeitnehmer eine lebenslange Altersrente in Höhe der Versorgungszusagen, die vom Arbeitgeber erbracht wird. Der Pensionsfond unterliegt dem Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen.
Diese Form der betrieblichen Altersversorgung bietet sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer ein hohes Maß an Flexibilität. Die Höhe der Beiträge ist grundsätzlich variabel. Zudem dürfen die Anlegergelder uneingeschränkt in Aktien oder Aktienfonds investiert werden. Somit sind die Renditechancen höher als etwa bei einer Pensionskasse oder Direktversicherung. Die Finanzierung erfolgt durch Zuwendungen vom Arbeitgeber. Diese können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Ebenfalls können Gehaltsumwandlungen zusätzlich oder auch ausschließlich dazu genutzt werden.
Ein großer Vorteil ist die bereits erwähnte Freiheit, über die man bei der Anlage des Kapitals verfügt. Andererseits lässt sich somit keine genaue Höhe der späteren Rente festlegen. Sicher ist aber auf jeden Fall die garantierte Leistung. Der Betrag ist abhängig von den Erträgen, die der Pensionsfond mit seinen Anlagen erwirtschaftet. Ebenso werden die Kosten von Vertragsabschluss, Verwaltung und zusätzlichen Leistungen von der Rente abgezogen. Auf Zusatzleistungen, wie beispielsweise der Hinterbliebenenschutz, sollte man daher lieber verzichten und dies durch eine preiswertere Risikolebensversicherung absichern.
Außerdem lassen sich die Kosten senken, wenn man die Rabatte nutzt, welche die Pensionsfonds oft ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl anbieten. Überdies sollte man darauf achten, dass die Kosten gleichmäßig über die gesamte Laufzeit verteil werden, da der Arbeitnehmer sonst Verluste erleiden kann. Dabei speilt der Wechsel des Arbeitgebers, was vor allem junge Arbeiter betrifft, eine Rolle.
Zur Insolvenzsicherung muss auch bei diesem Durchführungsweg der Arbeitgeber Beiträge in den Pensions-Sicherungs-Verein zahlen. Dafür ist diese Möglichkeit in jedem Unternehmen einsetzbar. Sowohl als Grundversorgung mit besonderer Renditechance, als auch als Kombinationsmöglichkeit mit anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge.

Zeitwertkonten

Diese flexiblen Lösungen eignen sich hervorragend alternativ oder zur Ergänzung der üblichen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Die sogenannten Lebensarbeitszeitkonten basieren auf der Trennung zwischen Arbeitszeit, Arbeitsleitung und dem entsprechend fälligen Entgelt. Die rechtliche Regelung dieser Modelle erfolgt über das Flexi-Gesetz.
Da flexible Arbeitszeiten einen immer höheren Stellenwert bekommen, lassen sich Freistellungen wie beispielsweise Elternzeit, Bildungsurlaub oder Vorruhestand über diese Zweitwertkonten finanzieren. Dabei können verschiedene Bestandteile des Gehalts eingebracht werden, zum Beispiel Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, das Gehalt von Überstunden oder nicht in Anspruch genommene Urlaubstage. Diese Einzahlungen sind steuer- und sozialabgabefrei. Deshalb nennt man diese Vorsorge auch Bruttosparen.
Ein Vorteil für den Arbeitnehmer sind daher die Renditevorteile. Zudem kann hat er die Möglichkeit der flexiblen Lebenszeitgestaltung. Doch auch für Geschäftsführer und Vorstände ist diese Form der betrieblichen Altersvorsorge attraktiv.
Natürlich rechnet sich die Einrichtung von Zeitwertkonten, Arbeitszeitkonten oder Lebensarbeitszeitkonten auch für die Unternehmen. Sie können besser auf Auslastungsschwankungen reagieren, Entlassungen vermeiden. So wird der Arbeitnehmer freigestellt und die Kosten durch Sozialversicherungen können durch Zeitwertkonten übernommen werden. Hinzu kommt, dass sich das Unternehmen stärker auf die Kundenorientierung konzentrieren kann. Dazu spart es bei Überstundenzuschlägen und längeren Maschinenlaufzeiten ein. Auch die finanzielle Belastung durch Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer kann über diesen Weg reduziert werden. Folglich erhöht sich die Liquidität des Unternehmens. Den größten Nutzen erreicht man natürlich durch die individualisierten Versorgungs- und Anlagemodelle in der Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter.



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