Elektronikversicherung

Die Elektronikversicherung versichert elektronische Geräte und Elektroanlagen wozu zum Beispiel Computer, Festnetztelefone, Sicherheitstechnik, Alarmanlagen und Telekommunikationsgeräte gehören. Jeder, der Besitzer und Eigentümer eines elektronischen Geräts oder Elektroanlage ist, kann eine Elektronikversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft seiner Wahl abschließen.

Im Rahmen einer Elektronikversicherung gilt der Versicherungsschutz nicht für Verbrauchsmaterialien, Werkzeuge und Betriebsmittel, die während des Betriebs eines Elektrogeräts abgenutzt werden. Die Elektronikversicherung deckt Sachschäden ab, die aufgrund ungeplanter Ereignisse und Verlust der versicherten elektronischen Dinge verursacht wurden. Dazu gehört Sabotage, Plünderung, Blitzschläge, Wasserschäden, Überspannung, Kurzschlüsse, Überschwemmungen und Feuchtigkeit, welche ein Elektrogerät oder Elektroanlagen beschädigen bzw. verlorengehen können. In der Versicherung sind grobe Fahrlässigkeit, Krieg, Erdbeben, Alterung und Radioaktivität nicht abgedeckt, welche ein elektronisches Gerät beschädigen können.

Der Versicherungsschutz hat seine Gültigkeit nur für die Betriebsgrundstücke, die in dem Versicherungsvertrag eingetragen sind. Eine Berechnung der Versicherungssumme erfolgt über den aktuellen Listenpreis eines neuen Elektrogeräts, der damit verbundenen Bezugskosten und der Herstellungskosten. Sollte ein Schadensfall eintreten zahlt die Elektronikversicherung die Kosten, welche durch eine Reparatur des Elektrogeräts/anlage entstehen. Wenn sich das versicherte, beschädige Elektrogerät/anlage dennoch nicht mehr reparieren lässt, erstattet die Elektronikversicherung die kompletten Wiederbeschaffungskosten.

Jeder, der heute schon mehrere elektronische Großgeräte bzw. Anlagen besitzt, sollte eine Elektronikversicherung abschließen, damit die Kosten bei einer Reparatur oder Neukauf dieser Elektrogeräte nicht selbst getragen werden müssen.