Gesetzliche Krankenversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, in Deutschland, werden von den Krankenkassen nach dem Sachleistungsprinzip erbracht.

Zu den Sachleistungen zählen u. a.:

- Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung, sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch
- Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
- Leistungen zur Behandlung einer Krankheit
- Krankenbehandlung
- ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie
- zahnärztliche und Kieferorthopädische Behandlung
- Versorgung mit Zahnersatz, Arzneimitteln, Verbandmitteln, Heil- und Hilfsmitteln
- Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe (Sozialleistung)
- Krankenhausbehandlung
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Künstliche Befruchtung
- Krankengeld
- Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
- Fahrkosten

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung leisten die Versicherten Eigenanteile und Zuzahlungen. Die Zuzahlung beträgt hierbei grundsätzlich 10% des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 €. Bei stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 € fällig, für maximal 28 Kalendertage im Jahr. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10% der Kosten, zuzüglich einer Gebühr von 10 € je Verordnung. Bei ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung ist eine Praxisgebühr von 10 € je Quartal zu entrichten.