Zusatzversicherungen
Der Gesetzgeber hat Anfang des Jahres 2007 beschlossen, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen auch Zusatzversicherungen anbieten dürfen. Dabei wird der bestehende Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung durch Zusatzversicherungen erweitert. Eine Zusatzversicherung übernimmt dabei die Kosten für in Anspruch genommene Leistungen, welche die gesetzliche Krankenkasse nach der aktuellen Gesetzgebung nicht zahlen darf. Der Versicherte kann zwischen einer stationären Zusatzversicherung, ambulanten Zusatzversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Krankentagegeld-Zusatzversicherung und Krankenhaustagegeld-Zusatzversicherung wählen. Bevor eine Zusatzversicherung abgeschlossen wird, sollte genau überlegt werden welche Zusatzleistungen man selbst gerne in Anspruch nehmen möchte.
Die Zusatzversicherungen werden von den privaten Krankenkassen angeboten und daher ist ein Versicherungsvergleich sinnvoll um gutes Geld sparen zu können. Je nach Zusatzversicherung ist eine Gesundheitsprüfung notwendig und kann wohlmöglich zu einer Ablehnung des Antrags führen. Wer sich für eine Zusatzversicherung entschieden hat, der sollte die jeweiligen Vertragsbedingungen durchlesen und kann bis zu 14 Tage nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die monatlichen Kosten der Zusatzversicherung sind von der Art der Versicherung und der gewählten Versicherungsgesellschaft abhängig.
Zahnzusatzversicherung
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für einen Zahnersatz und wurde Anfang 2005 beschlossen. Nach der Gesetzgebung sind die gesetzlichen Krankenversicherungen dazu verpflichtet, keine prozentualen Zuschüsse zu zahlen sondern bezahlen nur noch Festzuschüsse. Wenn einem Patient also ein Zahn herausgebrochen ist und diese Zahnlücke geschlossen werden muss, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung durchschnittlich 50 bis 65 Prozent der anfallenden Kosten die durch eine Schließung der Lücke entstehen. Der Patient muss jedoch eine prozentuale Mindestbeteiligung leisten die sich nach der Leistung etwa einer Krone richtet. Wird eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, kann dies die Eigenbeteiligungen an den Kosten erheblich reduzieren. Bevor eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wird, ist es empfehlenswert die Leistungen welche die Zusatzversicherung übernimmt genau zu überprüfen.
=> Weitere Informationen zur Zahnzusatzversicherung.
Krankentagegeld-Zusatzversicherung
Die Krankentagegeldversicherung sichert den Verdienstausfall wegen eines Unfalls oder Krankheit und einer damit verbundenen Arbeitsunfähigkeit finanziell ab. Das gezahlte Tagegeld kann bis zu 100 Prozent des Nettoeinkommens entsprechen. Jedoch wird nur das vorher festgelegte Höchst-Tagegeld gezahlt. Jeder Arbeitnehmer der pflichtversichert ist, kann mit einer Krankenhaustagegeld-Zusatzversicherung weitere 15 Euro pro Tag erhalten. Diese Zusatzzahlung der 15 Euro dient zur Absicherung der Beiträge in die Renten-, und Arbeitslosenversicherung.
Stationäre Zusatzversicherung
Die stationäre Zusatzversicherung übernimmt die Kosten, welche durch in Anspruch genommenen Wahl-Leistungen bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen. Bei diesen Wahl-Leistungen kann es sich um ein Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, Ersatz-Krankenhaustagegeld, Wartezeiten-Verzicht und ähnliches handeln. Je nach stationärer Zusatzversicherung zahlt diese auch bei einer Geburt die Entbindung, übernimmt die Transportkosten zum Krankenhaus oder Begleitpersonen minderjähriger Personen erhalten Unterbringungs-, und Verpflegungsgeld.
Ambulante Zusatzversicherung
Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt anteilig die Kosten für Sehhilfen, Zahnersatz und Heilpraktiker-Leistungen. Die gesetzliche Krankenversicherung wurde vor wenigen Jahren dazu verpflichtet, die Kosten der genannten Leistungen nicht vollständig oder gar nicht zu übernehmen. Beim Zahnersatz erstattet die ambulante Zusatzversicherung bis zur Hälfe der verursachten Kosten. Wird eine Brille erworben erfolgt ebenfalls eine Kostenerstattung die je nach Anbieter bei bis zu 150 Euro liegen kann. Im Bereich der Heilpraktiker-Leistungen erstattet die ambulante Zusatzversicherung bis zu 80 Prozent der entstandenen Kosten. Eine ambulante Zusatzversicherung ist für Jedermann/frau empfehlenswert der die Kosten für Brillen, Zahnersatz, Heilpraktiker-Leistungen oder Naturheilverfahren nicht vollständig zahlen möchte.
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