Haftpflichtversicherung
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Sie sollten ihre Versicherungssumme daher regelmäßig den aktuellen Anforderungen anpassen, damit Sie ausreichend abgesichert sind. Eine andere Art der Haftpflichtversicherung (u. a. Betriebshaftpflicht) ist die Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung, dabei zahlt der Versicherte den Schaden teilweise selbst, um die Versicherungsprämie noch in wirtschaftlich sinnvollen Rahmen zu halten.
Andere Formen der Haftpflichtversicherung sind:
Die Privathaftpflicht (zur Absicherung von Schadenersatzansprüchen Dritter gegenüber dem Versicherten als Privatperson).
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (Versicherung gegen Haftpflichtschäden, die durch oder im Bereich von Häusern, sowie Grund und Boden entstehen Gewässerschadenhaftpflicht, zur Absicherung gegen die Folgen von Grundwasserschäden durch Öltanks und sonstige Anlagen mit gewässerschädlichen Substanzen).
Die Kfz-Haftpflichtversicherung (der Pflichtversicherung bei Zulassung eines Kfz, die durch den Gebrauch des Kraftfahrzeugs verursachte Sach- und Personenschäden begleicht).
Die Tierhalterversicherung ( Absicherung der besonderen Haftungsrisiken als Halter von Tieren).
Die Berufshaftpflichtversicherung bzw. Amthaftpflichtversicherung (zur Absicherung beruflich verursachter Schäden gegenüber Dritter als Angestellter, Beamter oder Freiberufler).
Die Betriebshaftpflicht (zur Abdeckung gewerblicher und industrieller Risiken von Unternehmen, insbesondere der Gewerbehaftpflicht, Produkthaftpflicht, Umwelthaftpflicht).
Die Wassersporthaftpflichtversicherung (Versicherung gegen Wassersportbedingte Schäden).
Die Jagdhaftpflichtversicherung (Absicherung gegen durch die Jagdausübung verursachte Haftpflichtschäden).
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung (als Besitzer eines zu bebauenden Grundstücks oder zu errichtenden Gebäudes in der Bauphase gegen Schadensersatzansprüche Dritter versichern).
Die D&O-Versicherung (eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe von Unternehmen) .
Die Dauer der Versicherung kann auf ein oder mehrere Jahre festgesetzt werden. Wenn der Vertrag nicht fristgerecht vor Ablauf gekündigt wird, verlängert er sich und läuft dann genau genommen unbefristet.
Eine Versicherungspflicht besteht zumeist in Berufen mit Hochrisikobereich. Wie z. B. bei Anwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern & Notaren, sowie bei Bewachungsunternehmen, Schaustellern und Maklern. Zur Versicherungspflicht gehören auch die Kfz-Versicherung, die Jagdhaftpflichtversicherung, die Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung.
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