Bauherrenhaftpflicht

Unter einer Haftpflichtversicherung versteht man allgemein eine Form der Schadensversicherung, die den Versicherungsnehmer gegen Schadensansprüche Dritter absichern soll. Ist der Versicherungsnehmer nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen verpflichtet einen Schadensersatz zu leisten, tritt die Haftpflichtversicherung ein und übernimmt alle Folgekosten. Als Schadensersatz bezeichnet man den Ausgleich eines entstandenen Schadens, der durch das Fehlverhalten einer Person jedoch ohne Absicht, Vorsatz und ohne dessen Willen einer anderen Person entstanden ist. Grundsätzlich darf dem geschädigten durch den Schadenersatz kein Vorteil, auch kein finanzieller Vorteil entstehen, lediglich der entstandene Schaden ist zu ersetzten. Zu unterscheiden ist weiterhin nach einem gesetzlichen und nach einem vertraglichen Schadensersatz. Kommt es gegen den Versicherungsnehmer in Zusammenhang mit einem entstandenen Haftpflichtschaden zu Rechtsstreitigkeiten, werden die Gerichts- und Anwaltskosten ebenfalls durch die Haftpflichtversicherung übernommen. Sie ergänzt somit die Rechtsschutzversicherung. Jedoch gibt es auch der der Haftpflichtversicherung zahlreiche Versicherungsausschlüsse bei denen der Versicherer nicht zahlen muss und der Versicherte somit persönlich zum Schadensersatz verpflichtet ist. Hierzu zählen unter anderem Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Gegensatz zur KfZ-Haftpflichtversicherung ist die Haftpflichtversicherung, also auch die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben, es besteht kein gesetzlicher Versicherungszwang.

Eine besondere Form der Haftpflichtversicherung stellt die Bauherrenhaftpflichtversicherung dar. Sie versichert den Bauherren bei Um-, Aus-, Neu- oder auch Anbauten. Sie tritt bei Schäden ein, wenn eine dritte Person auf der Baustelle oder durch die Baustelle zu Schaden kommt.
Sie gilt in der Regel bis zum Bezug des Gebäudes mit einer maximalen Laufzeit von zwei Jahren. Bis zu einer Bausumme von höchstens 25.000 Euro benötigen Bauherren jedoch keine gesonderte Haftpflichtversicherung, da diese Bauvorhaben durch die Privathaftpflichtversicherung abgesichert sind. Bei einzelnen, wenigen Versicherungsgesellschaften kann diese Summe auch bis maximal 50.000 Euro betragen. Die Kosten einer Bauherrenhaftpflichtversicherung richten sich neben der Höhe der Deckungssumme auch nach der geplanten Bausumme und sind vom jeweiligen Versicherer abhängig. Im Durchschnitt betragen diese bei einem Bauvorhaben bis zu 150.000 Euro ca. 90 Euro je Jahr, bei Baukosten bis zu 250.000 Euro ca. 125 Euro je Jahr, bei Baukosten bis 500.000 Euro ca. 200 Euro je Jahr und bei Baukosten bis zu 1 Million Euro ca. 300 Euro je Jahr. Da bei Personenschäden sehr schnell hohe Kosten anfallen können (z.B. durch eine Lebenslange Pflege und Lohnausfall) sollte die Deckungssumme auch bei dieser Versicherung möglichst Hoch angesetzt werden und mindestes 3,0 bis 3,5 Millionen Euro betragen. Kommt es zu einem Schaden während der Baufase, muss dieser möglichst genau dokumentiert und schriftlich festgehalten werden (wann ist was wem und wie passiert, wer hat die beobachtet usw.). Zeugen sind auch hierbei vorteilhaft. Um einen Weiteren Schaden zu vermeiden, ist der Bauherr, oder dessen Vertreter dazu angehalten, alle erforderlichen Gegenmaßnahmen zu treffen. Er hat hierbei eine so genannte Schadensminderungspflicht. Verstößt er gegen diese, kann der Versicherer bei weiterführenden Schäden die Versicherungspflicht aufgrund grober Fahrlässigkeit ablehnen. Der Leistungsanspruch aus dem Versicherungsverhältnis verjährt 2 Jahre nach dem entstandenen Schaden. Als Verjährungsbeginn zählt das Jahresende in dem der Schaden entstand.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung stellt eine sehr sinnvolle und wichtige Versicherung für alle Bauherren, besonders der privaten Häuslebauer dar, da Haftpflichtschäden und besonders Personenschäden sehr schnell Existenzbedrohend seien können.