Gewässerschadenhaftpflicht

Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung – was ist das? Braucht man die und wenn ja, wofür? Ein großer Teil von abgeschlossenen Versicherungen ist unnötig und oft durch andere Versicherungen bereits mit abgedeckt. Aber wie ist das mit einer Gewässerschadenhaftpflichtvesicherung?
Mit dem Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflicht sind in der Regel Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden versichert. Abgedeckt sind Schadenersatzansprüche Dritter, die aus Anlagen mit gewässerschädlichen Stoffen (z.B. Öltank) des Versicherten entstehen.
Der Besitz und Betrieb einer Heizölanlage kann also durchaus mit Risiken verbunden sein, die nicht zu unterschätzen sind.
Der Abschluss einer solchen Versicherungsart ist vor allem für diejenigen Hauseigentümer sinnvoll, die über eine Ölheizungsanlage mit entsprechenden Öltanks verfügen, denn die Haftung des Anlageneigentümers ist unbegrenzt, selbst dann, wenn der Schaden ohne eigenes Verschulden eintritt. Das ist seitens des Gesetzgebers im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) so geregelt. Wenn man bedenkt, dass bereits ein kleines Leck im Tank Schäden in ungeahnter Höhe anrichten kann, ist der Abschluss dieser Versicherung sicherlich zu überlegen. Bereits ein Liter Heizöl, was durch einen undichten Tank ins Erdreich versickert, ist in der Lage, eine Million Liter Trinkwasser unbrauchbar zu machen, sofern dieses ins Grundwasser oder in Gewässer gelangt.
Von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind jedoch Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden und solche Schäden, die im Zusammenhang mit Krieg oder Unruhen im Land stehen. Weiterhin sind in der Regel eigene Schäden und Schäden, die durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen oder Wasserfahrzeugen entstehen, von der Versicherung ausgeschlossen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten jedoch bei entsprechend höheren Beiträgen die Möglichkeit an, auch Eigenschäden mitzuversichern. Auch die Möglichkeit der Vereinbarung von entsprechenden Selbstbeteiligungen ist in den meisten Fällen nach Absprache möglich. Diese Überlegung lohnt sich vor allem im Hinblick auf die sich dadurch ergebende Verringerung der Beiträge. Manche Versicherungen beziehen bereits die Überprüfung von Haftungsfragen und die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzforderungen (unter Umständen auch Kostenübernahme bei Prozessführung) in Ihre Angebote mit ein.