Jagdhaftpflicht

Wer Jäger ist und regelmäßig jagt kann sich mit einer Jagdhaftpflichtversicherung gegen mögliche Schäden absichern. Eine Jagdhaftpflichtversicherung kann von Jägern, Jagdpächtern, Förstern, Jagdherren, Forstbeamten, Berufsjägern, Falknern und Jagdaufsehern abgeschlossen werden. Daneben sind Treiber, Jagdgehilfen, der Ehepartner, Kinder und Angestellte eines Jagdbetriebes mitversichert. Die Deckungssummen liegen je nach Versicherungsunternehmen bei mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden.

Sollte ein Sachschaden vorliegen wird dieser durch einen Pauschalbetrag beglichen. In einer Jagdhaftpflichtversicherung sind Schäden versichert, die der Versicherungsnehmer einer anderen Person oder Sache zufügt, wozu etwa ein eingestürzter Hochsitz, ein Verkehrsunfall durch den Jagdhund oder Schaden durch die Schusswaffe zählt. Der verursachte Schaden wird nach einer eingehenden Prüfung durch die Versicherung anschließend ersetzt. Zusätzlich sind Risiken versichert, die mit der Jagd zusammenhängen, die Jagdhund-, und Beizvogelhaltung/-gebrauch, der Jagdbetrieb, Gesellschaftsjagden und die genehmigte Jagd in befriedeten Jagdbezirken. Außerdem sind Schmerzensgeldansprüche von Bekannten/Freunden ebenfalls in der Jagdhaftpflichtversicherung bei Schutzverletzungen inbegriffen.

Die Versicherung sichert des Weiteren Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wird eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen ist der Versicherungsnehmer weltweit versichert. Diese sollte jeder Jäger zur eigenen Sicherheit abschließen. Bei der Wahl der Jagdhaftpflichtversicherung sollte darauf geachtet werden, wie hoch die jeweiligen Deckungssummen und monatlichen Versicherungsbeiträge sind. Die Jagd erfreut sich in Deutschland einer steigenden Beliebtheit und Leute, welche diesen Sport ausüben oder Berufsjäger sind, sollten nicht nur eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen, sondern auch die Jagdausrüstung regelmäßig überprüfen.