Haftung bei der Hausratversicherung
Anders als der Name vermuten lässt, beschränkt sich der Personenkreis, für den sich der Abschluss einer Hausratversicherung empfiehlt, nicht nur auf Hausbesitzer. Die Versicherungswirtschaft bezeichnet mit dem Begriff alle Gegenstände, die einem Haushalt zum Gebrauch und Verbrauch dienen. Also sämtliche Möbel, elektrische Geräte, Kleidung, Sportgeräte und Musikinstrumente. Selbst Barvermögen und sonstige Wertgegenstände, wie Schmuck oder Bilder fallen in diese Kategorie. Letzteres sollte allerdings getrennt von allen anderen Sachwerten in den Versicherungsbetrag aufgenommen werden.Eine Hausratversicherung haftet aber nicht uneingeschränkt für die oben genannten Gegenstände. In den Versicherungsbedingungen ist genau festgelegt, für welchen Schadensfall der Versicherer eintritt. Die Wichtigsten sollen an dieser Stelle genannt werden:
- Feuerschäden werden nur dann abgedeckt, wenn es sich um Brände mit offener Flamme handelt. Sogenannte Schwelbrände fallen nicht in den normalen Leistungskatalog und müssen im Einzelfall getrennt versichert werden. Des Weiteren fallen der direkte Einschlag von Blitzen und die Wirkung von Explosionen in diese Schadensklasse.
- Tritt Leitungswasser aus, wie zum Beispiel bei Rohrbrüchen oder defekten Anlagen, kommt die Hausratversicherung ebenfalls für die entstandenen Schäden auf. Selbst eine übergelaufene Badewanne oder ein geplatzter Waschmaschinenschlauch gehören zu den Wasserschäden.
- In den letzten Jahren haben Wetterphänomene, die größere Schäden verursachen, ständig zugenommen. Sollte durch Sturm oder Hagel die Wohnungseinrichtung in Mitleidenschaft gezogen werden, kann der Versicherte auf die Unterstützung seiner Hausratversicherung hoffen. Da in den meisten Fällen der Totalverlust droht, können die Schäden schnell größere Summen erreichen.
- Wer aus dem Urlaub kommt und ein vollkommen verwüstetes Heim vorfindet ist natürlich unangenehm überrascht. Einbruch gehört in Deutschland zu einer der häufigen Straftaten und verursacht neben dem eigentlichen Diebstahl von Wertgegenständen noch weitere Folgekosten. Aufgebrochene Türen, beschädigte Möbel und Haushaltsgegenstände gehören zum Alltag im Versicherungsgeschäft. Vandalismus und Einbruch gehören ebenfalls zum Haftungsrahmen der Hausratversicherung.
Es treten aber außer den oben genannten Schadensfällen noch weitere auf, die leider nicht durch herkömmliche Versicherungsverträge gedeckt werden. Dazu zählen unter anderem Diebstähle, die außerhalb des Wohnraums stattfinden. Treten Schäden an elektrischen Geräten auf, die nur indirekt mit Blitzschlag zusammen hängen, also durch Überspannung verursacht werden, muss der Geschädigte diese ebenfalls aus eigener Tasche bezahlen.
Speziell Schäden, die mutwillig, sprich vorsätzlich herbeigeführt werden, bewegen sich außerhalb der Haftung einer Hausratversicherung. Die Justiz kennt dies unter dem Namen Versicherungsbetrug. Der Betroffene riskiert neben seinen Sachwerten eine Anzeige und damit die strafrechtliche Verfolgung. Ähnlich schwerwiegende Folgen können absichtlich gemache Falschaussagen beim Abschluss des Versicherungsvertrages haben. Zum einen erlischt der so zustande gekommene Vertrag und man wird sich auf der anderen Seite den Betrugsvorwurf gefallen lassen müssen.
Natürlich kann die Hausratversicherung im Leistungsumfang erweitert werden. Hierzu sollten sich Interessenten mit ihrem Makler in Verbindung setzen. Allerdings steigen damit die Beiträge nicht unwesentlich an.