Schadensfreiheitsklassen
Was viele Versicherte nur aus der Kfz-Versicherung kennen, findet immer häufiger auch bei anderen Versicherungen Anwendung - das Schadensfreiheitssystem. Dem Versicherten werden für schadensfreie Jahre Prämien, meist in Form von Beitragssenkungen gewährt. Die privaten Krankenversicherungen kennen dieses System unter dem Begriff der Beitragsrückerstattung.In letzter Zeit werben auch verschiedene Anbieter der Hausratversicherung mit dem Vorteil der leistungsfreien Jahre und bieten ihren Kunden Rabatte in Form von niedrigeren Beiträgen an. Sie haben ein Schadensfreiheitssystem, ähnlich dem der Kfz-Versicherung, eingeführt. In der Regel können Versicherte nach zwei schadensfreien Jahren mit ersten Beitragssenkungen rechnen. Die Höhe variiert allerdings von Anbieter zu Anbieter. Es sind Einsparungen von 5% bis 25% möglich. Mit jedem weiteren leistungsfreien Jahr steigt dieser Prozentsatz weiter an. Der maximal mögliche Schadensfreiheitsrabatt schwankt zwischen 25% und 35%. Kommt der Versicherungsnehmer aus einer anderen Versicherungsgesellschaft, kann er seine schadensfreien Jahre mitnehmen. Solange nachgewiesen werden kann, dass in den letzten Jahren keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen wurden, gilt die Beitragssenkung mit dem Beginn des neuen Vertrages.
Tritt in diesen Jahren ein Leistungsfall ein, beginnt der Kunde wieder mit 100% der Beiträge. Um die Rabatte zu behalten, kann mit dem Versicherer eine Selbstbeteiligung festgelegt werden, bis zu deren Höhe der Versicherungsnehmer die Kosten für eventuelle Schäden selbst übernimmt. Die Höhe schwankt von Tarif zu Tarif, sollte aber nicht zu niedrig gewählt werden. Je höher die Eigenbeteiligung ausfällt, umso geringer werden auch die monatlichen Beiträge.