Insassenunfallversicherung
Häufig treten junge Leute die Heimfahrt vom nächtlichen Diskobesuch gemeinschaftlich an. Aber in der Morgendämmerung warten viele Gefahren. Gerade Wildunfälle häufen sich zu dieser Tageszeit. Wer eine private Unfallversicherung besitzt, kann sich glücklich schätzen. Für die eigenen gesundheitlichen Unfallfolgen ist gesorgt. Was aber passiert mit den verletzten Mitfahrern? In diesem Fall lohnt der Abschluss einer Insassenunfallversicherung. Diese kommt für die Unfallfolgen der Personen auf, die sich zum Unfallzeitpunkt im Fahrzeug befunden haben.Die Insassenunfallversicherung kennt folgende Leistungsfälle:
- Unfälle, die ein unabwendbares Ereignis als Ursache haben. Besonders Unfälle mit Wildtieren sind in waldreichen Gebieten keine Seltenheit. Und Tiere sollten in ihrer Wirkung niemals unterschätzt werden. Bereits die Kollision mit einem Reh kann den Totalschaden des Fahrzeugs nach sich ziehen. Kommen dazu noch Personenschäden, drohen schnell hohe Unfallkosten.
- Unfallverursacher, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, müssen nicht zwingend über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Reichen deren finanzielle Mittel nicht aus, um die Kosten der Unfallfolgen zu decken, kann sich die Insassenversicherung durchaus als hilfreich erweisen.
- Passiert der Unfall im Ausland, drohen nicht selten Einbußen, da die ausländische Versicherung nur einen Teil der Beträge zahlt. Die Übernahme der verbleibenden Kosten gehört ebenfalls zum Leistungsumfang der Insassenunfallversicherung.
Gewählt werden kann eine Pauschalversicherung. In diesem Modell werden alle Plätze des PKW gleich versichert. Wer die Sitzplätze lieber gestaffelt bewerten lassen möchte, sollte sich für eine Platzversicherung entscheiden.
Welche Leistungen übernimmt eine Insassenunfallversicherung? Zum einen kommt die Versicherung in dem Fall auf, dass einer der Mitfahrer seinen Verletzungen erliegt. Zum anderen tritt der Leistungsfall ein, wenn Insassen so schwer verletzt werden, dass dauerhafte Schäden zurück bleiben. Je nach Grad der Invalidität werden die Zahlungen des Versicherungsträgers abgestuft. Der Versicherte kann den Umfang auf Krankengeld und Krankenhaustagegeld ohne Probleme erweitern lassen. Ein großer Nachteil der Insassenversicherung ist der Umstand, dass nicht der geschädigte Mitfahrer die Leistung erhält und bei der Versicherung geltend machen kann, sondern nur der Fahrer des PKW, also der Versicherungsnehmer.