Schadenfreiheitsrabattsystem

Schadensfreiheitsrabatte sind vor allem Autofahrern ein Begriff. Das System, für schadensfreie Jahre dem Versicherten Rabatte auf die Grundprämie zu gewähren, entstammt der Kfz-Versicherung. Wesentliches Merkmal sind die Schadensfreiheitsklassen (SFK). In seiner grundlegenden Funktionsweise ist dieses Versicherungsmodell relativ einfach. Je länger ein Versicherungsnehmer keine Leistung aus seiner Versicherung in Anspruch nimmt, sinken die Beiträge. Er wird in der Schadensfreiheitsklasse nach oben gestuft. Im Leistungsfall geschieht genau das Gegenteil. Die Beträge werden wieder angehoben und der Versicherte verliert einige seiner schadensfreien Jahre.

Anbieter von Kfz-Versicherung teilen ihr Schadensfreiheitssystem nach den unterschiedlichen Versicherungstypen ein. Mitglieder einer Haftpflicht-Versicherung sinken zwar in den ersten Jahren der Laufzeit ihrer Police weitaus stärker als vergleichbare Angehörige einer Vollkasko-Versicherung. Im Gegenzug können letztere im Falle einer langjährigen Schadensfreiheit eindeutige Vorteile erwarten. Die Beiträge sinken mit steigender SFK schneller als in der Haftpflicht-Versicherung. Da die Rückstufung den Versicherten bei leichten Schäden in der Regel teurer zustehen kommt, als der eigentliche Nutzen durch die Leistung der Versicherung, sollten Schäden im Bereich zwischen 0,- EUR und 1000,- EUR vom Versicherten selbst getragen werden. Die drohende Rückstufung kann auch dann noch abgewendet werden, wenn die Versicherung den Schaden bereits bezahlt hat. In diesem Fall kann der Versicherte von seinem Rückkaufsrecht Gebrauch machen und durch die Zahlung der Erstattungsleistung verhindern, dass schadensfreie Jahre gestrichen werden. Daneben bieten einige Versicherungsunternehmen sogenannte Rabattretter an, die eine Art Bonus darstellen, über den schadensfreie Jahre trotz Eintreten des Leistungsfalls, abgesichert werden können.

Für besondere Verwirrung sorgt die unterschiedliche Einstufung von Fahranfängern und Personen, die den Führerschein bereits seit einigen Jahren in ihrem Besitz haben, aber nicht sofort ein Fahrzeug angemeldet haben. Hier sieht das Schadenfreiheitrabattsystem eine Sonderlösung vor. Fahranfänger werden mit der Klasse 0 eingestuft und zahlen einen Beitrag zu ihrer Versicherung, der mehr als 200% über der Grundprämie liegt. Erfolgt die Erstzulassung hingegen nach Ablauf von drei Jahren, kommt der Versicherte bereits in den Genuss erster Rabatte. In der Schadenfreiheitsklasse ½ zahlt er reichlich 100% der Grundprämie.

Was geschieht mit den schadensfreien Jahren im Fall des Wechsels der Versicherung?. Verfallen diese, oder können sie in den neuen Tarif mit übernommen werden? Diese Fragen haben in der heutigen Zeit besonderes Gewicht. Wer den Anbieter seiner Kfz-Versicherung wechseln möchte, kann dies tun, ohne befürchten zu müssen, wieder in der Schadensklasse 0 zu beginnen. In der Regel tauschen sich die Versicherer aus und der neue Anbieter erhält die nötigen Informationen, um den Versicherten korrekt einstufen zu können.

Besondere Aufmerksamkeit im Schadenfreiheitsrabattsystem verdient die Möglichkeit, aus den Verträgen Dritter Jahre zu übernehmen, um die eigene Einstufung zu verbessern. Speziell ältere Versicherte, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes daran denken, die Kfz-Versicherung zu kündigen, können auf diese Weise einige schadensfreie Jahre an ihre Enkel weitergeben.

Die Form des Schadenfreiheitsrabattsystems findet inzwischen auch in anderen Versicherungen Anwendungen. Als Beispiel sei hier nur die private Krankenversicherung mit ihren Kostenrückerstattungstarifen genannt.