Tarife und Kalkulation

Da Lebensversicherungen zu Verträgen mit den längsten Laufzeiten gehören, stellt die Berechnung der einzelnen Beiträge besondere Anforderungen an die Anbieter dieser Versicherungsform. Der Gesetzgeber verpflichtet die Versicherer zu besonders vorsichtigen Kalkulationen, um zu garantieren, dass selbst unter ungünstigen Umständen die Leistungen auch auf lange Sicht gesichert sind. Aufgrund der Komplexität des Themas kann an dieser Stelle nur sehr oberflächlich auf die Kalkulation der Beitragszahlungen eingegangen werden. Die Berechnung der individuellen Beitragszahlungen richtet sich nach dem Äquivalenzprinzip, was nichts anderes bedeutet, als das sich die eingezahlten Beiträge mit der Versicherungsleistung decken müssen.

Wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Zahlungen, die der Versicherungsnehmer zu leisten hat, übt der gewählte Tarif aus. Die Versicherungswirtschaft benutzt für jeden Typ der Lebensversicherung ein anderes Tarifmodell. Über die genaue Ausgestaltung der Tarife schweigen sich die Unternehmen nicht selten aus. Der Gesetzgeber gibt ihnen das Recht dazu. Der Versicherte muss lediglich über den gewählten Tarif, welcher als Rechnungsgrundlage gedient hat, informiert werden. Auf dem Sektor der Lebensversicherung finden mehrere Tarife Anwendung, die sich vorwiegend am jeweiligen Versicherungstyp orientieren. So greifen Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung in der Regel auf getrennte Tarifmodelle zurück, die den Anforderungen des Versicherungstyps angepasst sind. Die einzelnen Bestandteile lassen sich, grob zusammengefasst, in drei Gruppen abbilden:

- Über den Rechnungszins berechnen sich die Zinsgewinne, die mit einer Lebensversicherung erwirtschaftet werden können. Besonders wichtig ist diese Rechengröße für kapitalbildende Versicherungen. Den Unternehmen ist die Wahl des Zinssatzes zwar freigestellt, aber die Bundesregierung hat einen Höchstzins erlassen. Über diesem Wert müssen die Versicherer Kapital zu den Verträgen beisteuern. Aus diesem Grund bewegt sich der Rechnungszins im Allgemeinen unter dem Höchstsatz. Hierin drückt sich die Vorsicht aus, unter der die Beiträge, mit Blick auf das Kapitaldeckungsprinzips, kalkuliert werden.

- In die biologischen Berechnungsgrundlagen fließen vor allem Daten aus der körperlichen Physis des Versicherten ein. Das Eintrittsalter, sowie Geschlecht spielen hier eine Rolle. Daneben arbeiten die Versicherer mit so genannten Sterbetafeln oder Ausscheideordnungen. Diese werden durch die deutsche Akturvereinigung zur Verfügung gestellt und enthalten das Sterberisiko bestimmter Altersgruppen. Der Gesetzgeber definiert an diesem Punkt noch zusätzlich einen Rechnungsposten für das Eintreten von Leistungsfällen, wie Erwerbsunfähigkeit. Etwas irreführend wurde dafür die Bezeichnung Kopfschäden gewählt.

- Zusätzlich fließen in die Kalkulation noch weitere Kostensätze ein. Diese sollen vor allem den Verwaltungsaufwand der Versicherer decken. Zu diesen Verwaltungskosten gehören alle Abschlussaufwendungen, mittelbare wie unmittelbare und Zuschläge für die Einrichtung einer Ratenzahlung. In der Regel erfolgt die Beitragszahlung zu Lebensversicherung jährlich. Es sind aber auch Einzahlungen in kürzeren Abständen möglich, die allerdings einen höheren Verwaltungsaufwand nach sich ziehen.

Da sich aber alle Rechte und Pflichten aus den im Vertrag genannten Zahlen und Beträgen ergeben, ist die genaue Kalkulation für den Versicherungsnehmer allerdings unerheblich. Zu den wichtigen Kennziffern zählen unter anderem die Beitragszahlung selbst, Rückkaufswerte und der im Versicherungsfall fällige Leistungsumfang.