Varianten der Lebensversicherung

Der historische Zweck einer Lebensversicherung bestand darin, die Hinterbliebenen finanziell über den Tod des Versicherten hinweg zu versorgen und ihnen das wirtschaftliche Überleben zu garantieren. Von diesem Anspruch hat sich die moderne Lebensversicherung schon vor einigen Jahren gelöst und ist zu einem allgemein anerkannten Mittel der privaten Altersvorsorge geworden. Aufgrund der unterschiedlichsten Zwecke, denen die Versicherungen heute dienen, unterscheiden die Anbieter zwei große Gruppen der Lebensversicherung:

- Risiko-Lebensversicherung

Mit der Risiko-Lebensversicherung ist für den Anbieter die Verpflichtung verbunden, Im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung zur Verfügung zu stellen. Dem Beitrag, welchen der Versicherte zu leisten hat, steht also ein Versprechen auf Leistung unter bestimmten Bedingungen gegenüber. Im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung wird keine Ablaufleistung vereinbart. Aus diesem Grund fallen die Einzahlungen wesentlich geringer aus, als bei anderen Formen der Lebensversicherung. Mit Eintreten des Leistungsfalles zahlt die Versicherung die vereinbarte Summe an bezugsberechtigte Personen aus. Der Zweck, wirtschaftlich abhängige Personen zu unterstützen, kann aber erweitert werden.

Unter dem Begriff Restschuldversicherung findet eine Sonderform der Risiko-Lebensversicherung in Anwendung. Institutionelle Anleger lassen sich damit ihre Darlehen absichern. Die Versicherungssumme sinkt entsprechend mit Höhe der geleisteten Tilgung.

Personen, die in gegenseitiger Abhängigkeit voneinander stehen, können sich durch eine Versicherung auf verbundene Leben absichern. Den Leistungsfall stellt der Tod oder die Erwerbsunfähigkeit eines der beiden Partner dar. Diese Form der Risiko-Lebensversicherung eignet sich besonders für Paare und Geschäftspartner, die voneinander anhängig sind.

- Kapitalbildende Versicherung

Auf der anderen Seite steht die kapitalbildende Versicherung. Sie dient vorrangig dem Ziel der Kapitalanlage. Aus diesem Grund wird zu einem bestimmten Zeitpunkt die Ablaufleistung ausgezahlt. Verstirbt die bezugsberechtigte Person, tritt trotz allem der Leistungsfall ein. Kapitalbildende Versicherungen können als Mischform verstanden werden und versichern auf den Todes- und Erlebensfall.

Besonders in den letzten Jahren hat diese Form der Altersvorsorge an Beliebtheit gewonnen und das aus mehreren Gründen.

Zum einen bietet die kapitalbildende Lebensversicherung ein hohes Maß an Sicherheit, den angesparten Betrag auch zu erhalten. Die Versicherer sind durch den Gesetzgeber dazu verpflichtet, in Höhe der Forderungen ein Sicherungsvermögen auf zubauen. Weiterhin winken jährliche Renditen aus Zinsüberschüssen der Versicherer, an denen die Versicherungsnehmer beteiligt werden müssen. Quelle der Erträge sind Investitionsgeschäfte, an denen die Lebensversicherer beteiligt sind. Allerdings sind dabei einige Regeln zu beachten, die seitens der staatlichen Kontrollorgane überwacht werden. Durch die hohen Sicherheitsstandards werden Lebensversicherungen besonders für konservative Anleger attraktiv.

Wer ein gewisses Risiko nicht scheut, kann auf die Fondsgebundenen Versicherungen ausweichen und sein Kapital damit in Investmentfonds anlegen. Die Risiken gehen allerdings voll zu Lasten des Versicherungsnehmers.