Änderungen durch die Gesundheitsreform

Durch die Einführung der Gesundheitsreform ergeben sich nicht nur Änderungen für gesetzlich Versicherte. Auch die privaten Krankenkassen sind von dem neuen Gesetz betroffen und das zum Teil in erheblichem Maße. Die Regelungen wirken sich nicht nur positiv für die Versicherten aus.

Wer zum Beispiel als Angestellter in die PKV wechseln möchte, muss nun nachweisen können, dass sein Einkommen über einen Zeitraum von drei Jahren die Versicherungspflichtgrenze nicht unterschreitet. Hat ein Arbeitnehmer in 2007 über 47.700 Euro verdient, kann er also erst zum Ende des Jahres 2009 in eine private Versicherung wechseln, sofern sein Gehalt auf diesem Niveau bleibt. Allerdings sollte immer berücksichtigt werden, dass die Bemessungsgrundlage für den Grenzwert an die durchschnittliche Einkommenssituation angepasst wird. Der Traum vom Einzelzimmer im Krankenhaus kann sich schnell in Luft auflösen.

Den Versicherungsunternehmen stoßen speziell die Reformen der Altersrückstellungen und die Anpassung der Tarife an die GKV sauer auf. Jeder Angehörige der PKV kann mit dem Jahreswechsel 2007/2008 seine Altersrückstellungen bei einem Wechsel innerhalb der privaten Kassen mitnehmen. Für viele war der Verlust der angesparten Rücklagen ein Grund, ihrer Versicherung auch in dem Fall treu zubleiben, wenn sie unzufrieden mit ihrem Tarif waren.

Seit dem 01.07.2007 muss jede Versicherung einen modifizierten Standarttarif anbieten, dessen Leistungen mit dem einer GKV vergleichbar sind und in den jeder freiwillig Versicherte wechseln kann. War man gezwungen, seine Krankenversicherung zu verlassen und stand ohne Gesundheitsfürsorge da, bietet dieser Tarif eine Möglichkeit, in seine alte PKV zurückzukehren. Mit Wirkung zum 01.01.2009 tritt die Regelung zum Basistarif in Kraft, der vielen Versicherern ein Dorn im Auge ist. Die Beiträge dürfen nur auf Grund des Alters und Geschlechts festgelegt werden und sind auf die maximale Höhe der Zahlungen für eine gesetzliche Versicherung begrenzt. Außerdem müssen die Aufnahmebedingungen erheblich gelockert werden. Die Versicherungsunternehmen dürfen keine Ablehnungen auf Grund eines erhöhten Krankheitsrisikos aussprechen. Gerade der Basistarif erhitzt die Gemüter in der Versicherungsszene, einige Unternehmen drohen der Bundesregierung mit Klagen in Karlsruhe.