Voraussetzungen für den Eintritt

Um in die private Krankenversicherung eintreten zu können, müssen einige Voraussetzungen seitens des Versicherten erfüllt werden. Welche Bedingungen an den Eintritt in die PKV geknüpft sind, schreibt der Gesetzgeber in den Sozialgesetzen vor. In Deutschland herrscht für alle Arbeitnehmer die Versicherungspflicht in einer der gesetzlichen Krankenkassen, sofern das Jahresentgelt nicht die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Für 2007 muss das Einkommen über 47.700 Euro liegen. Für das kommende Jahr stiegt dieser Betrag wahrscheinlich auf 48.150 Euro. Das Überschreiten des Grenzwertes reicht für einen Wechsel aber noch nicht aus. Das Gehalt muss über einen Zeitraum von drei Jahren darüber liegen. Erst dann darf die Krankenkasse frei gewählt werden.

Beamte, die seitens des Dienstherren eine Beihilfe zu ihren Krankenkosten bekommen, dürfen sich privat versichern, ohne einen bestimmten Einkommenswert zu übersteigen. Die Beihilfe bezeichnet nichts anderes als den Zuschuss seitens der zuständigen Landesregierung.

Frei vom Einkommen können sich Selbständige und Freiberufler versichern. Für Hausfrauen und Studenten gelten Sonderregelungen. Letztere müssen sich mit Beginn des Studiums entscheiden, ob sie Angehöriger der gesetzlichen Familienversicherung bleiben wollen, oder eine private Krankenversicherung wählen. Die meisten Unternehmen bieten gesonderte Tarife an.

Wer mit dem Gedanken spielt, in eine PKV zu wechseln, sollte immer im Hinterkopf behalten, dass die meisten Versicherungstarife nur bis zu einem bestimmten Alter gelten. Steht man kurz vor dem verdienten Ruhestand, werden die Unternehmen eher mit einer Ablehnung reagieren als im Alter von 30 Jahren.