Voraussetzungen für den Eintritt
Beamte, die seitens des Dienstherren eine Beihilfe zu ihren Krankenkosten bekommen, dürfen sich privat versichern, ohne einen bestimmten Einkommenswert zu übersteigen. Die Beihilfe bezeichnet nichts anderes als den Zuschuss seitens der zuständigen Landesregierung.
Frei vom Einkommen können sich Selbständige und Freiberufler versichern. Für Hausfrauen und Studenten gelten Sonderregelungen. Letztere müssen sich mit Beginn des Studiums entscheiden, ob sie Angehöriger der gesetzlichen Familienversicherung bleiben wollen, oder eine private Krankenversicherung wählen. Die meisten Unternehmen bieten gesonderte Tarife an.
Wer mit dem Gedanken spielt, in eine PKV zu wechseln, sollte immer im Hinterkopf behalten, dass die meisten Versicherungstarife nur bis zu einem bestimmten Alter gelten. Steht man kurz vor dem verdienten Ruhestand, werden die Unternehmen eher mit einer Ablehnung reagieren als im Alter von 30 Jahren.