Wechsel in die PKV
Mit der Einführung der Gesundheitsreform 2006 ist bei vielen Versicherten der Unmut über die gesetzlichen Krankenkassen gewachsen. Die ständigen Leistungskürzungen bei steigenden Beiträgen haben dazu geführt, dass vermehrt nach Alternativen gesucht wird. Wer in eine private Krankenversicherung wechseln kann, nimmt diese Chance in der Regel auch wahr. An welche Voraussetzungen ist das Verlassen der GKV gebunden?Als Arbeitnehmer oder Angestellter entscheidet das jährliche Arbeitsentgeld darüber, ob gewechselt werden darf oder nicht. Wer unter der Versicherungspflichtgrenze von 47.770 Euro bleibt, muss sich weiterhin gesetzlich versichern. Erst wenn diese Grenze innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten wird, sind die Bedingungen für den Eintritt in die private Krankenkasse erfüllt. Der Arbeitgeber zahlt wie gewohnt die Hälfte der Beiträge. Allerdings nur in Höhe des maximalen Höchstsatzes der gesetzlichen Krankenversicherung. Selbständige und Freiberufler dürfen sofort zu einem Privatversicherer wechseln. Gleiches gilt für Beamte. Angehörigen der Bundeswehr steht die kostenlose Nutzung der Truppenärzte zu. Sie brauchen sich weder gesetzlich noch privat zu versichern.
Bevor man vorschnell die Entscheidung für die nächstbeste Krankenversicherung trifft, ist es ratsam, sich über seine familiären Verhältnisse und die eigene Gesundheit Gedanken zu machen. Wer vor dem Eintritt in die PKV bereits eine längere Krankheitsgeschichte hinter sich hat, muss diese angeben. Erkennt der Versicherer hier ein erhöhtes Krankheitsrisiko, werden in der Regel Risikozuschläge erhoben. Die monatlichen Beiträge können beträchtlich steigen. In manchen Fällen führt die Krankenvorgeschichte sogar zur Ablehnung. Sollte die Gesundheitsabfrage mit Absicht falsch beantwortet werden, droht die Kündigung des Vertrags. Neben der allgemeinen gesundheitlichen Verfassung dient das Eintrittsalter im Wesentlichen als Bemessungsgrundlage. Wer sich früh für die private Krankenversicherung entscheidet, kann bei den Beiträgen wesentlich sparen.
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der PKV keine Familienversicherung. Sollen Kinder mit versichert werden, erheben die Versicherer einen zusätzlichen Beitrag. Für Paare mit Kinderwunsch empfiehlt es sich deshalb, Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.
Häufig tritt die Frage über die Entwicklung der Beiträge mit dem Älterwerden auf. Gerade die Angst, im Alter die private Krankenversicherung nicht mehr bezahlen zu können, wird gern von deren Gegnern als Argument benutzt. Die Versicherer begegnen dem mit der Bildung von Rückstellungen. Man finanziert in seiner Jugend die Kassenbeiträge für das Rentenalter mit. Wer beim Abschluss seiner Krankenversicherung sparen möchte, sollte über eine Selbstbeteiligung nachdenken. Für leistungsfreie Jahre erstatten die meisten Unternehmen einen Teil der geleisteten Beiträge zurück.
Um den Wechsel abzuschließen, muss die alte Krankenkasse in Schriftform gekündigt werden. Freiwillig Versicherte müssen eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einhalten. Dem Schreiben ist der neue Versicherungsschein bei zulegen. In der Regel geht dann innerhalb weniger Tage die Bestätigung der Kündigung zu. Damit ist der Wechsel in die PKV abgeschlossen.