Förderungen der Riesterrente
Die Riester Rente gehört heute zu einem häufig genutzten Instrument der privaten Altersvorsorge. Dabei garantieren die Bestimmungen der Bundesregierung eine Auszahlung der angesparten Beiträge und der staatlichen Förderung. Aus diesem Grund erfreut sie sich großer Beliebtheit, besonders bei sehr sicherheitsbewussten Anlegern. Wie genau fördert der Staat die private Altersvorsorge? Vor der Unterschrift unter den Vertrag sollte der Versicherungsnehmer allerdings genau prüfen, ob es sich wirklich um eine zertifizierte Anlageform handelt. Nicht jedes Sparmodell verdient die Bezeichnung Riesterrente. Der Gesetzgeber hat sehr genaue Richtlinien erlassen, an die sich die Anbieter halten müssen. Dazu gehören unter anderem:- Der Anbieter sichert der bezugsberechtigten Person am Ende der Laufzeit die Verfügbarkeit des eingezahlten Kapital, inklusive der staatlichen Zulagen und des sogenannten Garantiezinses zu. Damit garantiert der Gesetzgeber eine Mindestrendite und die Sicherheit des Vermögens.
- Es dürfen maximal 30 Prozent am Beginn der Auszahlungszeit als Einmalzahlung ausgeschüttet werden.
- Die Auszahlung der Rente erfolgt ein Leben lang, egal welches Alter der Versicherungsnehmer erreicht. Zu diesem Zweck wird ein Teil des Kapitals in eine Rentenversicherung umgewandelt.
Dem Sparer stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, wie er in den Genuss der Förderungen durch die Riesterrente kommen kann. Auf der einen Seite leistet die Bundesregierung direkt Zulagen zu den angesparten Beiträgen. Allerdings wird eine gewisse Eigeninitiative erwartet. Wer in den Genuss der vollen Zulagen zur Riester Rente kommen möchte, muss einen Betrag in die Altersvorsorge einzahlen, der 3% des Bruttoeinkommens entspricht, aber mindestens bei 60,- EUR liegen muss. Damit erwirbt er das Recht auf die gesamte Grundzulage. Für Ehepartner mit gemeinsamen Kindern, erhöht sich dieser Betrag um die Kinderzulage. Es ergibt sich für die Förderung seitens der Bundesregierung folgendes Bild für das Jahr 2007:
| Familienstand | Ledig | Verheiratet | mit Kind |
| Zulage | 114,- EUR | 228,- EUR | 138,- EUR |
Der tatsächlich zu leistende Betrag errechnet sich aus dem vom Einkommen abgeleiteten Beitragssatz, abzüglich der Zulagen.
Bei einem alleinerziehenden Vater mit einem Jahreseinkommen von 20.000 Euro gestaltet sich die Berechnung folgendermaßen:
20.000,- EUR * 0,03 = 600,- EUR
abzüglich: 114,- EUR sowie 138,- EUR
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= 348,- EUR ( 29,- EUR / Monat)
Die Aufwendungen für die private Altersvorsorge über die Riesterrente können am Jahresende in der Einkommenssteuer-Erklärung als Sonderausgeben geltend gemacht werden. Allerdings werden im Vorfeld die Zulagen von den Steuerersparnissen abgezogen. So soll eine doppelte Förderung vermieden werden. Gerade Familien mit Kindern, die über sehr hohe Zulagen verfügen, kommen an dieser Stelle schlechter als Alleinstehende weg. Der steuerliche Vorteil ist besonders bei ledigen Personen nicht zu vernachlässigen. Die Bundesregierung hat die maximale Höhe, bis zu der die Sonderausgaben absetzbar sind begrenzt. In diesem Jahr liegt der Betrag bei 1.575,- EUR.