Leistungen der Riesterrente
Welche Leistungen aus einer Riester Rente zu erwarten sind, hängt sehr von der Art des Vertragsabschlusses ab. Im Wesentlichen beschränkt sich das Leistungsspektrum der staatlich geförderten Altersvorsorge auf zusätzliche Rentenzahlungen ab dem Eintritt in das Rentenalter, also mit Erreichen des 67. Lebensjahres. Neben der Auszahlung einer monatlichen Rente, kann der Inhaber des Riester-Vertrages zum Begin eine Teilkapitalisierung in Anspruch nehmen. Er erhält über eine Einmalzahlung maximal 30 Prozent der Kaptialrücklage. Da der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand heute aber bereits häufig vor dem Erreichen des Renteneintrittsalters erfolgt, kann der Zeitpunkt der Zahlungen durch die anspruchsberechtigte Person vorverlegt werden. Der frühste Zeitpunkt ist das Vollenden des 60. Lebensjahres. Dazu ist ein schriftlicher Antrag nötig. Wird von diesem Recht aufgrund des Vorruhestandes gebrauch gemacht, drohen allerdings Einbußen bei der Auszahlung.Speziell Ehepaare haben die Möglichkeit, sich gegenseitig über eine Riesterrente ab zusichern. Sollte der Fall eintreten, dass einer der Ehepartner verstirbt, können die Ansprüche auf den hinterbliebenen Partner übertragen werden. Diese Möglichkeit kann aber nur genutzt werden, wenn sich beide über eine Riesterrente absichern. Die Auszahlung der fälligen Beträge kann entweder über eine Einmalzahlung erfolgen. In diesem Fall wird der Betrag um die bereits geleisteten Zahlungen vermindert. Oder es werden weiterhin monatliche Beträge an den verbliebenen Partner überwiesen. Verstirbt die bezugsberechtigte Person noch vor dem Eintritt ins Rentenalter, kann die Rente an die Hinterbliebenen vererbt werden.