Rürup-Rente

Rürup-Rente: vor allem für Selbstständige attraktiv

Obwohl für viele der Ruhestand noch weit weg ist, kann man gar nicht früh genug anfangen, sich um einen ruhigen und abgesicherten Lebensabend zu kümmern. Zwar gibt es noch die gesetzliche Altersrente, doch wird deren Bestandsschutz für die Zukunft immer ungewisser, sodass man zunehmend eine staatlich geförderte private Altersvorsorge in Betracht ziehen sollte. Neben der Riester-Rente wurde hierfür die Basisrente entwickelt, die vor allem unter dem Namen Rürup-Rente bekannt ist. Diese ist vor allem für Selbstständige attraktiv, unter anderem weil sie für diese Gruppe die einzige Form der Altersvorsorge ist, die durch Steuervergünstigungen, jedoch nicht durch staatliche Zulagen, gefördert wird.

Die Vor- und Nachteile

Für Selbstständige ist die Rürup-Rente besonders deshalb vorteilhaft, weil sie eine hohe Flexibilität in der Ansparphase gewährt. Je nachdem wie das eigene Geschäft verläuft, können Versicherte die Höhe der Beiträge bestimmen. Außerdem ist es möglich, in finanziell besseren Zeiten den Betrag durch Einmalzahlungen aufzustocken. Pro Jahr können Versicherte bis zu 20.000 Euro einzahlen, von denen momentan 70 Prozent steuerlich absetzbar sind. Bis 2025 steigt dieser Satz jährlich jeweils um zwei Prozent auf letztendlich 100% Absetzbarkeit. Weitere Vorteile der Rürup-Rente sind, dass das Kapital während der Ansparzeit nicht gepfändet werden kann und es auch bei der Berechnung von ALG II nicht berücksichtigt wird. Ein Nachteil ist jedoch, dass Versicherte bei Rentenantritt keine anteilige einmalige Kapitalauszahlung erhalten, sondern die Beiträge ausschließlich in Form einer Rente gezahlt werden. Im Todesfall verfällt außerdem für die Hinterbliebenen ein Anspruch auf das eingezahlte Kapital, wenn der Versicherte keine Zusatzversicherung abgeschlossen hat.

Zusatzversicherungen können nützlich sein

Zusammen mit der Rürup-Rente können Selbstständige auch Zusatzversicherungen abschließen, die ebenfalls steuerlich absetzbar sind. Dazu zählt eine Hinterbliebenenversicherung für den Ehepartner und eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den Versicherten selbst. Über die Konditionen und die jeweilige Kündbarkeit müssen sich Versicherte bei ihrem entsprechenden Finanzdienstleister erkundigen.

Weitere Informationen zur Rürup-Rente finden Sie auch unter GELD.de .