Unfallversicherung
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Der gesetzliche Unfallschutz greift leider nur bei Arbeitsunfällen oder bei Unfällen auf dem direkten Weg zu und von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte für Arbeitnehmer, Schüler, Studenten und Kindergartenkinder. Personen die beispielsweise im Haushalt tätig sind, selbstständig Arbeiten oder arbeitslos sind, genießen keinen Versicherungsschutz
Eine Private Unfallversicherung leistet insbesondere bei Unfällen die dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen mit sich bringen oder wo der Unfall und deren Folgen zum Tode führen.
Folgende Leistungsarten sind möglich:
- Invaliditätsleistungen (nach einem Unfall wird eine vereinbarte
Versicherungssumme gezahlt)
- Unfallrente (lebenslangen Invaliditätsrente)
- Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld (für die Dauer eines unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes bzw. danach)
- Vorschussleistungen bei schweren Unfallverletzungen (schnelle finanzielle Hilfe bei erwarteter Invalidität)
- Tagegeld (Ausgleich des Verdienstausfalles)
- Kosmetische Operationen
- Hilfs- und Pflegeleistungen nach einem Unfall (Kuraufenthalt, Reha)
- Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze, Transport und Überführung nach Unfall
- Todesfallleistungen (Stirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls erhalten die Hinterbliebenen eine vereinbarte Versicherungssumme)
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